Qualitätssicherung in der Naturheilpraxis


Aufgabe der Sterilisation ist die Abtötung bzw. irreversible Inaktivierung sämtlicher an und in einem Objekt vorhandener Mikroorganismen und Viren, insbesondere die Abtötung bakterieller Sporen.

In der Praxis betriebene Geräte zum Sterilisieren oder Autoklavieren (Dampf-Sterilisieren) medizinischer Sterilisationsgüter müssen nachweislich einwandfrei arbeiten.

Um im Rahmen der Qualitätssicherung den Anforderungen an die Aufbereitung steriler Produkte Folge zu leisten, stehen verschiedene Prüfregimes zu Verfügung.

Die mikrobiologische Kontrolle mit biologischen Indikatoren (z. B. Sporenstreifen) ist eine externe Qualitätskontrolle und beweist das Maß der Keimaktivierung.

Zur Durchführung dieser Verfahren gelten verschiedene DIN-Normen: 

Ø      DIN EN 285 beschreibt die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Sterilisation in Groß-Dampf-Sterilisatoren

Ø      DIN 58946, Teil 8 die Prüfung auf Wirksamkeit bei Dampf-Klein-Sterilisatoren.

Mikrobiologische Prüfungen mit dem Prüfkeim Geobac. stearothermophilus 105 (ehemals Bac. stearothermophilus) sind periodisch, bei nicht validierten Prozessen mindestens aber vierteljährlich bei Teilbeladung und/oder voller Beladung durchzuführen.

Zur Prüfung werden fünf biologische Indikatoren (gemäß den Vorschriften der DIN EN 866-3) benötigt, d. h. 4 Teststreifen und ein Kontrollstreifen. Diese fünf biologischen Indikatoren sind im Norm-Prüfpaket nach DIN-EN 285 in der vertikalen geometrischen Achse oder einer selbstgewählten Beladung anzuordnen. Der unbehandelte biologische Indikator muss sich als vermehrungsfähig erweisen, sonst ist die Prüfung als ungültig anzusehen und muss wiederholt werden. 

Wir verschicken an Sie die fünf biologischen Indikatoren, die Sie sterilisieren oder autoklavieren. Danach senden Sie uns die Streifen zur Anzucht zurück.

Das Ergebnis bekommen Sie schriftlich zugesandt.

Preis: 16,32 €