Pathogene Keime

Camylobacter, EHEC/EPEC, Salmonellen, Shigellen, Yersinien

Salmonellen

Salmonellen (benannt nach dem amerikanischen Bakteriologen D. E. Salmon) sind eng verwandt mit dem Bakterium Escherichia coli und kommen weltweit vor. Sie verursachen bei Menschen und vielen Tieren Krankheiten. Die Salmonellose ist eine Zoonose, d.h. es kann sich sowohl der Mensch beim Tier als auch das Tier beim Menschen anstecken. Auch eine Infektion über Lebensmittel ist möglich. Aufgrund der Antigenstruktur lassen sich über 2200 Serovare unterscheiden. Man unterscheidet zwischen den Enteritis- und Typhus/Paratyphus-Salmonellen, wobei letztere in Deutschland an Bedeutung verloren haben. Daher soll an dieser Stelle nicht weiter auf sie eingegangen werden. Salmonellosen zählen mit bis zu 60 000 jährlich registrierten Fällen zu den wichtigsten meldepflichtigen Krankheitserregern. Enteritis-Salmonellen verursachen beim Menschen meist spontan ausheilende Durchfallerkrankungen, die in der Regel nicht antibiotisch behandelt werden müssen. Allerdings können bei Risikogruppen, wie Säuglingen, Kleinkindern, alten Menschen, HIV-Patienten und immungeschwächten Patienten schwere Erkrankungen hervorgerufen werden. Lebensmittel, die Salmonellen bevorzugt enthalten, sind Fleisch, Fleischprodukte, insbesondere Schweinefleisch und Geflügel, Eier und Eiprodukte, Milcherzeugnisse und Speiseeis. Eine Erkrankung kommt normalerweise nur zustande, wenn relativ große Bakterienmengen (>105 KbE) aufgenommen werden. Salmonellen sind außerhalb des menschlichen bzw. tierischen Körpers wochenlang lebensfähig. Sonnenlicht beschleunigt das Absterben der Erreger. In getrocknetem Kot sind sie über 2,5 Jahre nachweisbar. Um sich vor Salmonellen zu schützen, wird die Erhitzung der Lebensmittel mindestens zehn Minuten auf 75° C empfohlen. Durch Einfrieren werden die Bakterien nicht abgetötet.

Meldepflicht: Nach dem Infektions-schutzgesetz (§6 und §7) sind Verdacht, Erkrankung und Todesfall meldepflichtig. Auch gesunde Ausscheider müssen gemeldet werden. Allerdings darf die Infektionsgefahr, die von diesen ausgeht, nicht überschätzt werden. Es handelt sich im allgemeinen um Zufallsbefunde. Lediglich Personen, die mit Lebensmitteln zu tun haben, beruflich mit der Pflege von Säuglingen und Kleinkindern oder in bestimmten Bereichen der Krankenpflege beschäftigt sind, müssen für die Dauer der Ausscheidung aufhören zu arbeiten. Die Meldung erfolgt durch das Labor.

Shigellen

Die Gattung Shigella enthält vier Arten, und zwar S. dysenteriae, S. flexneri, S. boydii und S. sonnei. Die Bakterien-ruhr (Shigellose, Shigellendysenterie) wird meistens oral durch Trinkwasser und Nahrungsmittel übertragen. Da der Erreger säurestabil ist, überlebt er die Magenpassage. Daher reichen nur sehr wenige Shigellen aus (<100 KbE) um die Erkrankung auszulösen. Charakte-ristisch für die Erreger ist die Invasivität. Die Krankheitssymptome stellen eine Reaktion auf die Einwanderung der Bakterien in das Darmgewebe und die Sekretion von Shigella-Enterotoxinen dar. Nach einer Inkubationszeit von ca. 2 – 3 Tagen beginnt die Krankheit mit kolikartigen Bauchschmerzen und Diarrhöe. Die Stuhlentleerung ist häufig (8  – 30 mal am Tag) und schmerzhaft. Fieber kann auftreten, ist aber eher uncharakteristisch. In der Regel tritt nach 4 Tagen die Genesung ein. Die Lebensbedrohung liegt im starken Flüssigkeitsverlust, besonders bei Kleinkindern. Die toxische Bakterienruhr ist gekennzeichnet durch Fieber, Appetit- losigkeit, Abgeschlagenheit, Bauch-schmerzen und häufigem blutigschleimigen Durchfall. Der große Flüssigkeits- und Elektrolytverlust und die Aufnahme von Bakterientoxinen stellen die größte Gefahr dar, durch die es zur Austrocknung, Nierenversagen, Kreislaufkollaps, Krämpfen und Koma kommen kann. Nach Abklingen der akuten Phase eine S. dysenteriae-Infektion kann sich als Folgekrankheit ein Reiter-Syndrom entwickeln. Die Reiter-Trias besteht aus entzündlichen Prozessen am Auge, an der Urethra und an den Gelenken.

Meldepflicht Nach § 7 Infektionsschutzgesetz ist der Nachweis von Shigellen namentlich zu melden. Um die Bevölkerung zu schützen, wird weiterhin bestimmt, dass Personen, die in lebensmittelbearbeitenden Betrieben tätig sind oder berufsmäßig mit der Pflege von Säuglingen oder Kleinkindern oder in bestimmten Bereichen der Krankenpflege beschäftigt sind, keine Ausscheider sein dürfen. Die Meldung erfolgt durch das Labor.

Yersinien

Yersinien sind weltweit verbreitet, hauptsächlich in gemäßigten Klimazonen. Von den 11 bekannten Arten sind Y. pestis, Y. pseudotuberculosis und Y. enterocolitica humanpathogen. Am bekanntesten ist Yersinia pestis. Diese wird typischerweise durch den Biss von Flöhen übertragen und verursacht die als Pest bekannten, akuten, häufig fulminanten Infektionen, auf die an dieser Stelle nicht näher eingegangen wird. Nach Salmonellen und Campylobacter jejuni gehören Yersinien zu den häufigsten bakteriellen Enteritis-Erregern. Die Keime werden in der Regel über kontaminierte Lebensmittel oder Trinkwasser aufgenommen. Die Hauptinfektionsquelle des Menschen für Y. enterocolitica stellt wahrscheinlich rohes Schweinefleisch dar. Yersinieninfektionen können ein breites Spektrum von klinischen Symptomen verursachen, die vom Alter, Abwehrzustand und Geschlecht des Patienten abhängen. Säuglinge und Kleinkinder reagieren auf eine Y. enterocolitica-Infektion in der Regel mit einer selbstlimitierenden (1 – 2 Wochen dauernden) akuten Gastroenteritis. Bei Kindern über 6 Jahren und bei Erwachsenen führt eine mesenteriale Lymphadenitis zur Pseudo-appendizitis. Yersiniosen bei Erwachsenen können sehr unterschiedliche klinische Formen annehmen wie die des „grippalen Fiebers” mit Pharyngitis, Myalgien und Fieber oder die der chronisch-rezidivierenden Ileokolitis mit Beteiligung der mesenterialen Lymphknoten („Pseudo-Crohn”). Bei ca. 10 % der Erwachsenen (vor allem Frauen) entwickelt sich ein Erythema nodosum. Septische Verläufe sowie das Entstehen einer Osteomyelitis oder von Leberabszessen sind bekannt (insbesondere bei Immunschwäche). Postinfektiös kann es zu einer reaktiven Arthritis, Urethritis oder Iritis kommen (Reiter-Syndrom).

Meldepflicht Der Nachweis von Yersinia enterocolitica bei akuten Erkrankungen ist meldepflichtig (IfSG §7). Die Meldung erfolgt durch das Labor.

Campylobacter

Campylobacter-Spezies sind schlanke, spiralig gekrümmte, Gram-negative Stäbchen mit starker Beweglichkeit. Aus der Gruppe der Enteritiserreger sind die Arten C. jejuni (90 % der Infektionen) und C. coli am bedeutendsten. Sie spielen eine wichtige Rolle als Durchfallerreger beim Menschen. Campylobacter ist weltweit verbreitet und bei uns inzwischen häufiger als die Salmonellose, ca. 2 – 10 % der Enteritisfälle werden durch C. jejuni verursacht. Tiere sind die wichtigsten Infektionsquellen für Campylobacter-Infektionen. Schlachtgeflügel, Rinder, Schweine, Schafe, Hunde, Katzen und wilde Vögel (Krähen, Möwen) beherbergen die Erreger in z.T. hohen Prozentsätzen symptomlos im Darm. Die häufigste Übertragung auf den Menschen erfolgt über tierische Lebensmittel. Schlacht-geflügel, besonders deren Innereien und Rohmilch sind bedeutende Risikofaktoren. Bereits wenige hundert Erreger reichen aus, um eine Infektion hervorzurufen. Die Inkubationszeit beträgt 2 – 5 Tage. Nach einem Prodromalstadium von 12 – 24 Stunden mit unspezifischem Krankheitsgefühl, Frösteln und Kopf- und Gliederschmerzen, kommt es am ersten Krankheitstag oft zu Fieberanstieg. Schwindel, krampfartige abdominelle Schmerzen und andere Kreislaufsymptome kommen hinzu. Später setzen explosionsartige, wässrige Durchfälle ein, die aber meistens innerhalb einer Woche abklingen Folgekrankheiten 2 – 3 Wochen nach der Campylobacter-Enteritis können eine reaktive Arthritis, Hautexantheme oder das Reiter-Syndrom auftreten. Patienten mit einer reaktiven Arthritis können als ätiologischen Hinweis eine Antikörperreaktion gegen Campylobacter zeigen. Betroffen sind meist die großen Gelenke, die Arthritis kann Wochen bis Monate andauern.

Meldepflicht: Nach §7 Infektionsschutzgesetz ist die Campylobacter-Enteritis meldepflichtig. Die Meldung erfolgt durch das Labor.

Enterohämorrhagische Escherichia coli

EHEC sind bestimmte pathogene Stämme des Darmbakteriums Escherichia coli (E. coli), die beim Menschen gefährliche, blutige Durchfallerkrankungen auslösen können. Die Art Escherichia coli besteht aus zahlreichen unterscheidbaren Stämmen, die nach ihrer krankmachenden Potenz eingeteilt werden. Außer den 1977 erstmals beschriebenen EHEC unterscheidet man noch enterotoxinbildende E. coli (ETEC), enteropathogene E. coli (EPEC), und enteroinvasive E.coli (EIEC). EHEC-Bakterien haben verschiedene Pathogenitätsfaktoren, darunter ein durch eine Phageninfektion übertragenes Gen für die Produktion eines Toxins. Dieses hat Ähnlichkeit mit dem neurotoxischen und nekrotisierenden Toxin von Shigella dysenteriae und wird als Shiga-Toxin oder auch Vero-Toxin bezeichnet. Weiterhin produzieren EHEC-Stämme noch ein plasmidkodiertes Hämolysin (blutzellenzerstörendes Toxin). Der Erreger und die von ihm verursachten Infektionserkrankungen treten weltweit auf. Das Hauptreservoir des Erregers bilden Wiederkäuer, vor allem Rinder, Schafe und Ziegen. Der Erreger kann mit der Nahrung, insbesondere mit rohem Fleisch oder Rohmilch, aufgenommen werden oder über fäkalienverseuchtes Trink- und Badewasser. Außerdem ist eine direkte Ansteckung möglich. Bereits ca. 100 Bakterien genügen für eine Ansteckung. Eine Infektion kann frei von Symptomen verlaufen. Andernfalls tritt nach einer Inkubationszeit von typischerweise 1 – 3 Tagen, vereinzelt aber auch bis zu 8 Tagen, eine Gastroenteritis auf, die sich zu einer enterohämorrhagischen Kolitis entwickeln kann. Die Toxine zerstören die Zellen der Darmwand und der Blutgefäßwände. Als schwere Komplikation von EHEC-Darminfektionen ist auch das enteropathische hämolytisch-urämische Syndrom (HUS) mit oder ohne neurologische Komplikationen möglich (meldepflichtig!). Ein HUS kann in etwa 85 % der Fälle auf eine EHEC/ STEC-Infektion zurückgeführt werden, kommt aber auch bei Shigellen oder anderen Erregern vor. Mehr als die Hälfte der übermittelten Fälle betraf Kinder unter 5 Jahren. Die Ausscheidung der Bakterien erfolgt typischerweise in einem Zeitraum von 5 bis 20 Tagen, kann sich insbesondere bei Kindern jedoch auch über mehrere Monate erstrecken. In dieser Zeit ist eine Ansteckung weiterer Personen möglich. Meldepflichtig
In Deutschland sind der Verdacht oder Nachweis einer EHEC-Infektion nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig.
Die Meldung erfolgt durch das Labor.

Meldepflicht: Nach §7 Infektionsschutzgesetz ist die Campylobacter-Enteritis meldepflichtig. Die Meldung erfolgt durch das Labor.

Clostridium difficile

Clostridium difficile ist ein strikt anaerob (d.h. unter Luftabschluss) lebendes Bakterium, das wie andere Clostridien auch, sehr widerstandsfähige Dauerformen (Sporen) ausbilden kann. Es existieren verschiedene Stämme mit unterschiedlicher Virulenz und Toxinproduktion. Bei ca. 3 % der Erwachsenen und bis zu 50 % der Kinder unter zwei Jahren ist Clostridium difficile in geringen Mengen im Stuhl nachweisbar. Clostridium difficile ist einer der häufigsten Krankenhauskeime. Beim Gesunden ist C. difficile ein harmloses Darmbakterium. Werden konkurrierende Arten der normalen Darmflora durch Antibiotika zurückgedrängt, kann sich C. difficile vermehren und Toxine produzieren, die zu einer unter Umständen lebensbedrohenden Durchfallerkrankung führen können. Insbesondere Clindamycin-, Ampicillin- und Cephalosporingaben können die C.-difficile-assoziierten Erkrankungen hervorrufen, aber auch andere Antibiotika können die Infektion begünstigen. Es kommt zu kolikartigen Bauchschmerzen mit Diarrhöen, in schweren Fällen unter Abgang von Pseudomembranen. Darmperforationen sind beschrieben. Die klinische Symptomatik mit Durchfall bis hin zur pseudomembranösen Kolitis wird durch die von C. difficile gebildeten Toxine ausgelöst. Toxin A ist ein Enterotoxin, das durch zytotoxische Schädigung der Enterozyten die Permeabilität der Darmschleimhaut erhöht und damit eine Diarrhöe auslöst. Die Diagnostik des Keimes erfolgt über den Nachweis des Clostridium-difficile-Toxin-A (CDA) im Zusammenhang mit dem klinischen Bild.

Die Anordnung der Untersuchung ist nur Ärzten und Privatpersonen gestattet.

Mögliche Krankheitsbilder

Vorgehensweise

Stuhlentnahme

Die Stuhlentnahme zur mikrobiologischen und mykologischen Untersuchung sollte folgendermaßen durchgeführt werden:

  • Mit dem Entnahmelöffel mehrmals im Stuhl herumstochern bzw. den Stuhl durchrühren.
  • Die Stuhlportionen von verschiedenen Stellen entnehmen und das Stuhlröhrchen zu 3/4 füllen.
  • Es ist dringend darauf zu achten, dass der Stuhl nicht durch "Toilettenwasser" verdünnt wird! Dies kann durch die Benutzung eines "Stuhlfängers" vermieden werden. Es sollte genügend Material eingeschickt werden, ggf. zwei Röhrchen füllen!

 

Zungenabstrich im Zusammenhang mit Darmfloraanalyse:

  • Zusätzlich zur Darmfloraanalyse und zur Pilzdiagnostik im Stuhl ist eine mykologische Untersuchung der Zunge sinnvoll. Dafür streichen Sie mit dem Wattestäbchen fest über die Zunge und stecken es dann in das Röhrchen mit dem Gel. (TS-Swab)
  • Diese Untersuchung ist im Rahmen der Darmfloraanalyse (Komplettstatus) und der mykologischen Stuhluntersuchung kostenlos!

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