Mundhöhlenabstrich, Mykologie und Bakteriologie

Ein Hautabstrich kann in verschiedenen Situationen zur Untersuchung eingesetzt werden. Mögliche Gründe wären z.B.:

  • Verdacht auf eine bakterielle Infektion der Haut: Wenn eine Hautinfektion wie z.B. eine eitrige Wunde oder ein Abszess vorliegt, kann ein Hautabstrich entnommen werden, um den Erreger zu identifizieren und festzustellen, welche Art von Bakterien die Infektion verursachen.
  • Verdacht auf eine Pilzinfektion der Haut: Bei Verdacht auf eine Pilzinfektion wie beispielsweise eine Pilzinfektion der Haut, der Nägel oder der Schleimhäute kann ein Hautabstrich durchgeführt werden, um den Pilzerreger zu identifizieren.
  • Überwachung des Therapieverlaufs: Bei bereits diagnostizierten Hautinfektionen oder Hauterkrankungen kann ein Hautabstrich verwendet werden, um die Wirksamkeit der Behandlung zu überwachen und sicherzustellen, dass keine Resistenzen gegen Antibiotika oder Antimykotika vorliegen.

Mundhöhlenabstriche werden zum Ausschluss bakterieller oder Pilze hervorgerufener Infektionen des Mundes oder des Rachens untersucht.

Die Proben sollten dort entnommen werden, wo das Infektionsgeschehen abläuft, bzw. dort, wo der Erreger vermutet wird. Die physiologische Besiedelung des oberen Respirationstraktes ist außerordentlich zahl- und artenreich. Viele Vertreter dieser Flora sind fakultativ-pathogen. Das heißt, sie können Infektionen hervorrufen, müssen aber nicht. Findet sich bei einmaliger Untersuchung ein potenziell pathogener Erreger in größerer Menge in Reinkultur zusammen mit einem klinischen Bild (Entzündungszeichen, etc.), ist dieser mit wesentlicher höherer Wahrscheinlichkeit als Erreger eines Krankheitszustandes zu betrachten als bei spärlichem Nachweis ohne Krankheitszeichen.

Mögliche Krankheitsbilder

Vorgehensweise

Mundhöhlenabstrich

Mit dem sterilen Wattetupfer des TS-SWAP (Das längliche Röhrchen mit Transportmedium und Wattestäbchen ist kostenlos im Labor zu beziehen.) lässt sich leicht Material entnehmen. Gleiches gilt für Zahnfleisch, Rachen, Tonsillen und Zahnprothesen. Vor dem Zungenabstrich darf der Mund natürlich nicht mit einer antimykotischen oder antibakteriellen Lösung behandelt werden, da das Ergebnis sonst falsch negativ ausfallen könnte.

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